

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden nur solange gewährt, wie der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann.
Hierzu besteht die Verpflichtung sich aktiv selber um Arbeit zu bemühen und aktiv die individuellen, von den Integrationsfachkräften (Persönlicher Ansprechpartner / Fallmanager) mit Ihnen erarbeiteten und vereinbarten persönlichen Hilfen zu nutzen.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) werden im Jobcenter Kreis Plön zentral erbracht.
Für die Antragsannahme sowie für eine fachliche Beratung zu Leistungsangelegenheiten stehen in den vier Geschäftsstellen Heikendorf, Lütjenburg, Plön sowie Preetz kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Für eine kundenfreundliche Vorsprache (kurze Wartezeiten sowie der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes) wird eine terminierte Beratung angeboten. Termine erhalten Sie in den zuständigen Geschäftsstellen von den persönlichen Ansprechpartnern sowie von den Antragsannehmern. Für telefonische Anfragen in Leistungsangelegenheiten können Sie unter der zentralen Servicenummer 0 45 22 - 76 46 - 100 Mitarbeiter der Leistungsabteilung erreichen. Unter dieser Nummer werden keine Termine vergeben! Für die Übersendung eines Telefax an die Leistungsabteilung nutzen Sie bitte die Nummer 0 45 22 - 76 46 - 120.
Die Leistungen nach dem SGB II umfassen: